Gut zu wissen

Überweisung / Verordnungsschein:

Als Patient benötigen Sie eine ärztliche Überweisung zur Physiotherapie. Diese kann von Ihrem Hausarzt oder Facharzt, von Krankenhäusern, Kliniken oder Ambulanzen ausgestellt sein.

Auf der Überweisung muss die ärztliche Diagnose, die Anordnung zur Physiotherapie und die Anzahl und Dauer der Behandlungen angeführt sein. (z.B. physiotherapeutische Bewegungsbehandlung 6 x 45 min.)
Sollte eine chefärztliche Genehmigung zur Physiotherapie benötigt werden, bitte ich Sie, diese im Vorfeld einzuholen.

Für präventive Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge und Prophylaxe oder für ein Beratungsgespräch (inkl. Diagnostik) benötigen Sie keine ärztliche Zuweisung. Von den Krankenkassen werden jedoch hierfür keine Kosten übernommen oder rückerstattet.


Terminvereinbarung:

Ich bitte Sie, mich telefonisch oder per E-mail zu kontaktieren. Sollte ich den Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf meiner Mobilbox mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrem Anliegen. Ich rufe Sie umgehend zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück.

Bitte beachten Sie, dass Termine, welche nicht fristgerecht-mindestens 24 Stunden vorher- abgesagt werden, aus organisatorischen Gründen privat in Rechnung gestellt werden müssen.


Was benötigen Sie zur Physiotherapie:

Bitte nehmen Sie zum ersten Termin folgendes mit:

  • Überweisungsschein
  • relevante Befunde (Röntgenbilder, MRT, CT, Arztbriefe etc.... ) 
  • großes Liege- oder Badetuch 
  • bequeme Bekleidung oder Sportkleidung



Hinweise zur Verrechnung:

Ich bin Wahltherapeutin für alle Kassen.
Sie erhalten am Ende der Therapieserie eine Honorarnote, welche Sie nach deren Bezahlung gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkassa einreichen können. Sie erhalten dann einen Teilbetrag der Therapiekosten rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung erfolgt gemäß den Tarifbestimmungen der jeweiligen Krankenkassa.

Private Krankenversicherungen / Zusatzversicherungen übernehmen oftmals Kosten für ärztlich verordnete Physiotherapie. Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung und erkundigen Sie sich, ob Sie eine Rückvergütung für physiotherapeutisch erbrachte Leistungen beanspruchen können.